aokhessen-vci provider logoOpen for submissions

Archivierungs-Copilot für regelkonforme Aufbewahrung und Löschung

Die AOK Hessen sucht einen Archivierungs-Copiloten, der Mitarbeitenden automatisiert beantwortet, wie eine Unterlage abzulegen ist, welche Aufbewahrungs- und Löschfristen gelten und wann vernichtet werden darf. 

#InformationLifecycleManagement#DocumentAI#VentureClienting

Prozess

Wir folgen einem strukturierten Venture-Client-Prozess. 

1. Bewerbung über die Plattform 

Lösungsanbieter bewerben sich über die ekipa-Plattform bis zum Bewerbungsschluss. Die Bewerbung besteht aus den Pflichtfragen und einem Pitch Deck. 

2. Get-to-Know-Gespräche 

Kurze digitale Sessions mit ausgewählten Anbietern, um: 

  • offene Fragen zur Lösung zu klären 
  • die Machbarkeit in der Systemlandschaft der AOK Hessen zu besprechen, insbesondere die Anbindung an tia Content Server, NetApp StorageGRID und SAP 
  • erste Annahmen zu prüfen 
  • eine mögliche Ausrichtung des Proof of Concept abzustimmen 

3. Auswahl und Kick-Off-Workshop 

Die AOK Hessen wählt die Anbieter für den Proof of Concept aus. Im gemeinsamen Kick-Off-Workshop werden: 

  • Ziele und Erfolgskriterien festgelegt 
  • der fachliche Zuschnitt und die Datenbasis bestimmt 
  • Infrastruktur, Informationssicherheit und Datengrenzen abgestimmt 
  • Umfang, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und Kostenerwartung vereinbart 

Ergebnis ist ein gemeinsam getragenes Setup. 

4. Durchführung des Proof of Concept 

Der Proof of Concept läuft ab dem ersten Quartal 2027 in einem abgegrenzten Rahmen mit einer definierten Nutzergruppe. 

Die AOK Hessen stellt bereit: 

  • Zugang zur erforderlichen IT-Infrastruktur 
  • den Archivierungskatalog mit seiner Feldstruktur sowie die zugehörigen Fristen- und Rechtsgrundlagen 
  • fachliche Ansprechpartner aus dem Projekt Archivierung und den beteiligten Fachbereichen 
  • Begleitung durch Informationssicherheit, Datenschutz und Revision 

Im Mittelpunkt stehen: 

  • die korrekte Klassifizierung von Unterlagen und Daten 
  • die korrekte Bestimmung der Aufbewahrungsdauer einschließlich Hemmnissen 
  • die korrekte Benennung der Rechtsgrundlage 
  • der korrekte Vorschlag zum weiteren Umgang 
  • der Nachweis, dass keine Daten zur Löschung vorgeschlagen werden, die weiter benötigt werden 

5. Entscheidung und nächste Schritte 

Auf Grundlage der Ergebnisse entscheidet die AOK Hessen über: 

  • Fortführung oder Anpassung der Lösung 
  • Ausweitung auf weitere Fachbereiche und auf die Ausbaustufe mit aktivem Anstoßen von Löschung und Vernichtung 
  • das kommerzielle Modell und die weitere Zusammenarbeit 

Das Thema ist als Dauerlösung aufgesetzt. Der Weg in den Dauerbetrieb führt bei der AOK Hessen grundsätzlich über ein Vergabeverfahren. Eine Direktvergabe ist möglich, wenn ein Alleinstellungsmerkmal vorliegt. Der Proof of Concept ist damit für Anbieter die Gelegenheit, genau das zu belegen.